
Der Industriestrompreis kommt. Wie wird er aussehen?
Der Industriestrompreis ist keine Preisgarantie an der Steckdose, sondern eine rückwirkende Ausgleichszahlung, die Unternehmen auf 5 ct/kWh für bis zu 50 % ihres Verbrauchs entlastet. Die Förderung ist eng an Investitionen in Effizienz, Flexibilität und erneuerbare Energie geknüpft – und zeitlich klar befristet.
Wer profitiert?
Unternehmen aus
mindestens 91 Sektoren
gemäß der EU-Liste KUEBLL:
„Sektoren mit erheblichem Verlagerungsrisiko“
- chemische Industrie
- Metallindustrie
- Glas & Keramik
- Gummi & Kunststoff
- Papier
- Zement
- Batteriezellen & Halbleiter
- Teile des Maschinenbaus
- Rohstoffgewinnung
Wie wird gefördert?
Grundregel
Maximal 50 % des jährlichen Stromverbrauchs werden gefördert.
Sonderfall Industrieparks / Chemieparks
Indirekte Stromverbräuche (z. B. Dampf, Druckluft, Wasser) können ebenfalls berücksichtigt werden – unter strengen Nachweispflichten.
Was muss man dafür tun?
Unternehmen, die den Industriestrompreis erhalten, müssen mindestens 50 % der Mittel in Maßnahmen investieren, die das Stromsystem langfristig entlasten.
Was ist die Laufzeit?
Die Maßnahme ist befristet auf drei Jahre:
2026–2028 (Abrechnungsjahre).
Auszahlungen erfolgen jeweils im Folgejahr.
