Der Industriestrompreis für Deutschland 

Bezahlbare Energie. 

Zukunftsfähige Wirtschaft. 

Der Industriestrompreis kommt. Wie wird er aussehen?

Der Industriestrompreis ist keine Preisgarantie an der Steckdose, sondern eine rückwirkende Ausgleichszahlung, die Unternehmen auf 5 ct/kWh für bis zu 50 % ihres Verbrauchs entlastet. Die Förderung ist eng an Investitionen in Effizienz, Flexibilität und erneuerbare Energie geknüpft – und zeitlich klar befristet.

Wer profitiert?

Unternehmen aus

mindestens 91 Sektoren

gemäß der EU-Liste KUEBLL:

„Sektoren mit erheblichem Verlagerungsrisiko“

  • chemische Industrie
  • Metallindustrie
  • Glas & Keramik
  • Gummi & Kunststoff
  • Papier
  • Zement
  • Batteriezellen & Halbleiter
  • Teile des Maschinenbaus
  • Rohstoffgewinnung

Wie wird gefördert?

Grundregel

Maximal 50 % des jährlichen Stromverbrauchs werden gefördert.

Sonderfall Industrieparks / Chemieparks

Indirekte Stromverbräuche (z. B. Dampf, Druckluft, Wasser) können ebenfalls berücksichtigt werden – unter strengen Nachweispflichten.
 

Was muss man dafür tun?

Unternehmen, die den Industriestrompreis erhalten, müssen mindestens 50 % der Mittel in Maßnahmen investieren, die das Stromsystem langfristig entlasten.
 

Was ist die Laufzeit?

Die Maßnahme ist befristet auf drei Jahre:
2026–2028 (Abrechnungsjahre).


Auszahlungen erfolgen jeweils im Folgejahr.
 

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